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Umrüsten auf der Serienfelge

 

Hier haben wir in Zusammenarbeit mit dem TÜV, Gutachten erstellt, um Ihnen ein weitaus größeres Programm an 4x4 Reifen anzubieten, auch wenn diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

 

So können z.B. Fahrzeuge die nur Straßenreifen eingetragen haben, auf Traktionsreifen umgerüstet werden. Hierzu beachten Sie bitte neben unseren Auflagen, die TÜV-Richtlinien für die Nutzung von Geländereifen mit niedrigerem Speedindex anstelle von Straßenreifen.

 

Wegen der ausgezeichneten Ganzjahreseigenschaften, auch bei Eis und Schnee, tragen fast alle Geländereifen auf der Seitenwand das M+S Symbol. Obwohl Sie durch Ihren Speedindex  Q,T oder H  zugelassen sind, dürfen Sie rechtlich auch auf Fahrzeuge montiert werden, die bauartbedingt auf eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.

 

Denn durch die StVZO § 36 wird folgendes dokumentiert:


§ 36 Bereifung und Laufflächen
1 Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S- Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der  durch Bauartbestimmten Höchsgeschwindigkeit liegt, jedoch:

 

1. Die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist.

 

2. Die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.