Auch SUV und Geländewagen brauchen Winterreifen!
Fahrer von SUV und Geländewagen glauben oft, dass sie keine Winterreifen montieren müssen, weil sie Allradantrieb haben und ihre Reifen grobstolliger sind.
Das ist Falsch! Der Allradantrieb sorgt zwar auch auf winterlichen Fahrbahnen für ein Fortkommen, doch ohne Winterreifen sind weder gute Bremsleistungen noch ein zuverlässiges Lenkverhalten gesichert.
Die M+S-Kennzeichnung an den Reifen reicht hier nicht aus. Das M+S Symbol auf Geländereifen ist mehr als Ganzjahresreifen anzusehen. Obwohl diese Reifen durch Ihren Speedindex Q,T oder H zugelassen sind, dürfen Sie rechtlich auch auf Fahrzeuge montiert werden, die Bauart bedingt auf eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind. Somit können laut §36 StVZO auf schnellen SUVs Traktionsreifen mit niedrigerem Speedindex montiert werden.
Woran erkenne ich denn echte Winterreifen?
Eine gesetzliche Definition von Winterreifen gibt es nicht, weil bislang europaweit keine Reifentests unter winterlichen Bedingungen vorgesehen sind.
Nach Auswertung zahlreicher Reifentests sowohl der unabhängigen Fachpresse als auch seitens der Industrie lässt sich aber dennoch ein eindeutiges Merkmal für Winterreifen ausmachen, woran Geländewagenfahrer sich Orientieren können ist das Schneeflockensymbol.
Hinter dem Schneeflockensymbol steht eine vereinheitlichte Prüfung mit definierten Kriterien. Hier wird der Reifen mit einem standardisierten Reifen verglichen. Schafft der Reifen bessere Werte als der Vergleichsreifen, erhält er das Schneeflockensymbol. Diese Prüfung wurde nötig, nachdem in den USA fast ausschließlich Reifen mit M+S- Kennung angeboten wurden und die Verbraucher nicht mehr unterscheiden konnten, ob ein Reifen Wintereigenschaften aufwies, oder nicht. Seit 2002 setzt sich das Schneeflockensymbol auch in Europa immer mehr durch und steht mittlerweile als eine Art Gütesiegel für Winterreifen. Ein mit einem Schneeflockensymbol ausgezeichneter Reifen befindet sich in der Regel im oberen Drittel der Leistungsfähigkeit von Winterreifen, wie Zeitschriftentests immer wieder belegen.
Welcher Winterreifen ist für mich der richtige?
Beim Neukauf von Winterreifen ist eine Bedarfsanalyse durchaus angebracht, denn Winterreifen sind nicht gleich Winterreifen. Die Bandbreite erstreckt sich vom ausgesprochenen Schneespezialisten der auch im Gelände noch eine gute Selbstreinigung bietet, bis hin zum Ultra High Performance Reifen dessen Stärke mehr die Nasse oder Trockene Autobahn bei höheren Geschwindigkeiten ist. Eine Hilfestellung sind hier die Detailbeschreibungen der Hersteller die Sie durch anklicken des Reifens im Shop lesen können.
Winterreifen müssen nicht teuer sein
In unserem Shop finden sie unter den Buttons „Suche über Reifengröße“, oder „Reifen für mein Auto“ eine große Auswahl an Winterreifen mit Schneeflockensymbol. Vom Low Budget bis zum Hightec Markenreifen, haben wir für jeden Offroader den richtigen Winterreifen. Auch die attraktive Optik bleibt Ihrem Auto mit Winterreifen erhalten. Wichtig ist vor allem, dass Ihre Bereifung Ihrem Einsatzgebiet entspricht.
Dank neuer Silica-Gummimischungen ist der Verschleiß bei Winterreifen nicht höher als bei Sommerreifen. Auch im Hinblick auf Fahrkomfort oder Abrollgeräuch gibt es aufgrund der modernen Lamellentechnologie keine Unterschiede.
Die Legierungen unserer Leichtmetallräder trotzen Schnee, Spritzwasser und Salz. Das heißt, Sie können Ihre Winterreifen jederzeit auch auf Aluräder montieren lassen, klicken Sie hierzu auf den Button „Kompletträder und Felgen“
Wir wollen nicht mit dem Gesetz als Köder auf Kundenfang gehen. ABER !!
Die Gesetzlichen Regelungen für Deutschland und Österreich sollten Sie schon kennen.
Deutschland
Der Gesetzgeber hat die auch bislang schon geltende Pflicht, die Ausrüstung von Kfz an die Wetterverhältnisse anzupassen, nun ausdrücklich in der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) hervorgehoben. Diese Klarstellung trat am 01.05.2006 in Kraft.
§ 2 Abs. 3a StVO lautet wie folgt:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Seitens des Verkehrsministeriums wird betont, dass damit keine Winterreifenpflicht verbunden ist. Allerdings muss bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen und ungeeigneter Bereifung notfalls auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verzichtet werden. Ob die jeweilige Bereifung geeignet ist, hängt vom konkreten Einzelfall (Wetter und Zustand der Reifen) ab.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Bei Behinderung des Verkehrs sind sogar 40 Euro fällig. Bußgelder gab es auch schon früher, neu ist, dass diese jetzt ausdrücklich im Bußgeldkatalog aufgenommen wurden.
Österreich
In Österreich gilt seit 1. Januar 2008 absolute Winterreifenpflicht.
In Österreich drohen den Autofahrern Führerscheinentzug und hohe Bußgelder, wenn diese nicht die passenden Reifen aufgezogen haben. Das gilt auch für Transitreisende
Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis 15. April, wenn „winterliche Fahrbahnverhältnisse" herrschen, sprich: bei Schnee, Matsch oder Eis. Anders als in Deutschland, wo keiner so recht weiß, was im Winter erlaubt ist und was nicht, ist die Winterreifenpflicht in der Alpenrepublik eine echte.
Ob Winterreifen notwendig sind oder nicht, wird in Österreich die Polizei vor Ort beurteilen. So droht Autofahrern, die mit Sommerreifen Alpenpässe befahren und dabei den Verkehr gefährden, eine richterliche Strafe bis zu 5.000 Euro. Einfache Verstöße kosten 35 Euro. Die Polizei kann auch sofortige Fahrverbote aussprechen.
Also Liebe Offroader, rüsten Sie Ihren Allradler auf Winterreifen um,
denn SICHER ist SICHER!
Alterung von Reifen
Rechtsverbindliche Aussagen zu Reifen im Sinne der Produkt- und Sachmängelhaftung können nur die Reifenhersteller selbst treffen, also auch zum Reifenalter und in dessen Abhängigkeit zur Verwendung der Reifen. Der Reifenfachhandel ist hier lediglich Mittler zwischen Reifenhersteller und Verbraucher. Hier die diesbezüglichen Aussagen der wdk-Reifenhersteller vom 12.09.2008, die für den Reifenfachhandel rechtsverbindlich sind:
"Ein unbenutzter Reifen kann bis zu einem Alter von 5 Jahren bedenkenlos als Neureifen verkauft werden. Bei sachgemäßer Lagerung behält er seine ausgewogenen Gebrauchseigenschaften. Aufgrund der
• breit gefächerten Größen- und Ausführungsvielfalt bei Pkw-Reifen (ca. 1.600 Sommer- und ca. 900 Winterreifen)
• saisonbedingten Nachfrage (Sommer-/Winterreifen) und der
• stark unterschiedlichen Marktbedeutung
können sich zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Reifen im Einzelfall längere Lagerzeiten ergeben. Mit der Sicherstellung der Verfügbarkeit wird ein wichtiger Beitrag zur Mobilität und der Verkehrssicherheit des Verbrauchers geleistet. Die derzeitige Praxis, Reifen in größeren Stückzahlen zu produzieren, ermöglicht eine wirtschaftliche Fertigung. Damit ergibt sich für den Verbraucher auch weiterhin ein akzeptabler Kaufpreis.
Bei sachgemäßer Lagerung, regelmäßigen Kontrollen und unter normalen Einsatzbedingungen ist die Nutzung eines Reifens über einen langen Zeitraum gewährleistet. Diese Nutzungsdauer von Reifen an Pkws ist gesetzlich nicht eingeschränkt (lediglich nach 10 Jahren sollten die Reifen auf Grundlage der Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden - § 36 StVZO - einer fachgerechten Beurteilung hinsichtlich ihrer weiteren Verwendungsfähigkeit unterzogen werden)."
Quelle: Bundesverband Reifenhandel und Vulkanisierhandwerk e.V. |